Was können wir für Sie tun?
FÜR ALLE ANLIEGEN:
0221 – 571 438 77
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.
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Hausanker bietet großartige Vorteile für Teilverkäufer. Gleichzeitig sind wir natürlich ein Unternehmen und müssen wirtschaftlich agieren. Wie bekommen wir diese beiden Punkte zusammen? Indem wir ein herausforderndes, aber sinnvolles Ziel verfolgen: Beide Seiten sollen profitieren. Dafür tun wir einiges.
Wir kaufen einen Anteil einer Immobilie. Als Gegenleistung für die Nutzung dieses Immobilien-Anteils zahlt der Teilverkäufer ein monatliches Entgelt an uns. Steigt der Immobilienwert, profitieren sowohl der Teilverkäufer als auch wir, da der Wertzuwachs für beide Anteile gilt.
Bei einem eventuellen zukünftigen Gesamtverkauf gilt das Gleiche: Beide Seiten profitieren von Wertsteigerungen. Darüber hinaus genießen unsere Kunden aber einen besonderen Vorteil: Bei anderen Anbietern bezahlen Sie für die Durchführung des Gesamtverkaufs, wir berechnen Ihnen dafür nichts.
Manchmal kommt es wider Erwarten zu keiner Steigerung des gemeinsamen Immobilienwerts. Gegen solche Fälle sichern sich Anbieter ab, wir auch. Eine Sache machen wir allerdings deutlich anders: Völlig unabhängig von der Wertentwicklung berechnen wir Ihnen bei einem späteren Gesamtverkauf als einziger Anbieter kein Durchführungsentgelt. Zudem legen viele Wettbewerber im Rahmen des Gesamtverkaufs eventuell anfallende Kosten, etwa für Renovierungen, häufig auf den Teilverkäufer um.
Bei uns dagegen werden solche Kosten entsprechend der Erlösverteilung fair aufgeteilt.
Alle Anbieter in diesem Modell sichern sich wirtschaftlich ab, indem vertraglich ein Mindesterlösanteil (Auszahlungssumme + 17%) festgelegt wird.
Gegen eine mögliche Insolvenz sichern wir uns schon im Vorfeld durch zahlreiche Maßnahmen ab. Aber selbst wenn, ist es gut zu wissen, dass Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sind. Denn auch dann zählt allein, was im Grundbucheintrag steht.
Bei einem Teilverkauf wird genau dort Ihr Nießbrauchrecht notariell eingetragen. Dieses Wohn- und Nutzungsrecht bleibt selbst dann bestehen, wenn der Erwerber insolvent gehen sollte. Ihr Eigentumsrecht und Nießbrauchrecht bleibt unangetastet.
Verlässliche Premium-Partnerschaft
Abgesichert durch Versicherungsanstalt mit A-Rating
Wirtschaftlich, aber immer fair
Beide Seiten sollen profitieren
Bei Insolvenz behalten Sie alle Rechte
Immobilienwert ermitteln lassen, Geldsumme erhalten und Eigentümer bleiben.
Sie haben noch Fragen zum Immobilien-Teilverkauf? Wir helfen Ihnen gerne.
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.