Sie haben Fragen zum Teilverkauf?

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten aus unseren bisherigen Kundengesprächen.

Ich interessiere mich für den Immobilien-Teilverkauf, aber komme ich dafür überhaupt infrage?

Grundsätzlich ist jeder Immobilieneigentümer für einen Teilverkauf geeignet. Einen besonderen Fokus legen wir auf Eigentümer ab 55 Jahren. In diesem Alter können hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit, Pflege oder aber die Instandhaltung der eigenen Immobilie zur finanziellen Belastung werden. Darüber hinaus wollen viele im Alter unabhängig leben und sich Wünsche erfüllen, schließlich haben sie dafür hart gearbeitet. Wir bieten allen Menschen die Möglichkeit, das in der Immobilie steckende Kapital ohne jede Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln. Der Teilverkauf bietet eine attraktive Alternative zur Leibrente, Immobilienrente, Umkehrhypothek oder zum Hypothekendarlehen.

Ich interessiere mich für den Immobilienteilverkauf, aber komme ich dafür überhaupt infrage?

Grundsätzlich ist jeder Immobilieneigentümer für einen Teilverkauf geeignet. Einen besonderen Fokus legen wir auf Eigentümer ab 60 Jahren. In diesem Alter können hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit, Pflege oder aber die Instandhaltung der eigenen Immobilie zur finanziellen Belastung werden. Darüber hinaus wollen viele im Alter unabhängig leben und sich Wünsche erfüllen, schließlich haben sie dafür hart gearbeitet. Wir bieten allen Menschen die Möglichkeit, das in der Immobilie steckende Kapital ohne jede Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln. Der Teilverkauf bietet eine attraktive Alternative zur Leibrente, Immobilienrente, Umkehrhypothek oder zum Hypothekendarlehen.

Und wie läuft so ein Teilverkauf ab?

Sie entscheiden, wie viel Geld Sie erhalten und wie viel Prozent Ihrer Immobilie Sie verkaufen wollen. Dann fordern Sie ein Angebot von Hausanker an, dem wir gern entsprechen und Ihnen ein erstes Kaufangebot auf Grundlage Ihrer Angaben schicken. Um das Angebot zu konkretisieren, wird ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter Ihre Immobilie bewerten. Nach der Angebotsbestätigung auf Grundlage dieser Bewertung folgen der Notartermin, der Vollzug des Kaufvertrags durch den Notar und die Auszahlung des Wunschbetrags.

Und wie läuft so ein Teilverkauf ab?

Sie entscheiden, wie viel Geld Sie erhalten und wie viel Prozent Ihrer Immobilie Sie verkaufen wollen. Dann fordern Sie ein Angebot von Hausanker an, dem wir gern entsprechen und Ihnen ein erstes Kaufangebot auf Grundlage Ihrer Angaben schicken. Um das Angebot zu konkretisieren, wird nun von einem unabhängigen, von Ihnen bestimmten Gutachter Ihre Immobilie bewertet. Nach der Angebotsbestätigung auf Grundlage dieser Bewertung folgen der Notartermin, der Vollzug des Kaufvertrags durch den Notar und die Auszahlung des Wunschbetrags.

Das kostet doch alles Geld. Muss ich das alles bezahlen? Womöglich sogar vorab?

Wir übernehmen die Kosten, die im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Gutachter und den Notar. Davon ausgenommen sind lediglich die Kosten zur Lastenfreistellung und alle damit verbundenen Kosten wie die Durchführungskosten des Notars. Denn nur so können Sie zu jedem Zeitpunkt ohne Druck frei entscheiden, was Sie tun möchten.

Das kostet doch alles Geld. Muss ich das alles bezahlen? Womöglich sogar vorab?

Wir übernehmen die Kosten, die im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Gutachter und den Notar. Davon ausgenommen sind lediglich die Kosten zur Lastenfreistellung. Denn nur so können Sie zu jedem Zeitpunkt ohne Druck frei entscheiden, was Sie tun.

Es dauert doch sicher ewig vom Angebot bis zur Auszahlung?

Es geht um viel Geld, das stimmt. Gerade deshalb geht Hausanker besonders sorgfältig mit dem Teilverkauf um. Die vereinbarte Summe wird an Sie ausgezahlt, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit sind im Grunde alle rechtlichen Schritte gemeint. In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auszahlungssumme innerhalb weniger Wochen.

Es dauert doch sicher ewig vom Angebot bis zur Auszahlung?

Es geht um viel Geld, das stimmt. Gerade deshalb geht Hausanker besonders sorgfältig mit dem Teilverkauf um. Die vereinbarte Summe wird an Sie ausgezahlt, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit sind im Grunde alle rechtlichen Schritte gemeint. In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auszahlungssumme innerhalb von 8 bis 12 Wochen nach Anforderung des Angebots.

Wird der Teilverkauf besteuert?

Der Immobilien-Teilverkauf einer selbst genutzten Immobilie ist in der Regel steuerfrei. Eine Spekulationssteuer fällt üblicherweise auch nicht an, wenn Ihre Immobilie vor dem Verkauf zwei volle Jahre bewohnt wurde. Nicht selbst genutzte Objekte müssen mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz sein, damit sie steuerfrei veräußert werden können. Andernfalls wird eine Steuer auf den Verkaufsgewinn in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes fällig.

Wird der Teilverkauf besteuert?

Der Immobilienteilverkauf einer selbst genutzten Immobilie ist in der Regel steuerfrei. Eine Spekulationssteuer fällt üblicherweise auch nicht an, wenn Ihre Immobilie vor dem Verkauf zwei volle Jahre bewohnt wurde. Nicht selbst genutzte Objekte müssen mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz sein, damit sie steuerfrei veräußert werden können. Andernfalls wird eine Steuer auf den Verkaufsgewinn in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes fällig.

Wenn ich heute verkaufe, habe ich doch nichts von zukünftigen Wertsteigerungen, oder?

Eben doch, das ist einer der großen Vorteile des Teilverkaufs. Da Sie weiterhin anteiliger Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben, profitieren Sie automatisch von zukünftigen Wertsteigerungen.

Wenn ich heute verkaufe, habe ich doch nichts von zukünftigen Wertsteigerungen, oder?

Eben doch, das ist einer der großen Vorteile des Teilverkaufs. Da Sie weiterhin anteiliger Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben, profitieren Sie automatisch von zukünftigen Wertsteigerungen.

Aber wie kann Hausanker marktgerechte Preise für einen Miteigentumsanteil bezahlen, obwohl ich weiter die ganze Immobilie frei nutzen kann?

Weil wir im Wesentlichen in Ihre Immobilie investieren und zwar auf Grundlage des Gutachtens eines unabhängigen und zertifizierten Gutachters. 

Aber wie kann Hausanker marktgerechte Preise für einen Miteigentumsanteil bezahlen, obwohl ich weiter die ganze Immobilie frei nutzen kann?

Weil wir im Wesentlichen in Ihre Immobilie investieren, und zwar auf Grundlage des unabhängigen Gutachtens eines zertifizierten Sachverständigen. Zudem erlauben die Beleihungswertrichtlinien und die vergleichsweise niedrigen Kreditsummen beim Teilverkauf eine günstigere Refinanzierung.

Und was passiert, wenn Ihr insolvent geht – muss ich dann ausziehen?

Gegen eine mögliche Insolvenz sichern wir uns schon im Vorfeld durch zahlreiche Maßnahmen ab. Aber selbst wenn, sind Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Denn beim Teilverkauf wird im Grundbuch Ihr Nießbrauchrecht notariell festgehalten. Sollte der Erwerber insolvent gehen, bleibt dieses Wohn- und Nutzungsrecht also unangetastet. Sie bleiben zuhause wohnen, solange Sie wollen – und Ihr Anteil gehört weiter Ihnen.

Und was passiert, wenn Ihr insolvent geht – muss ich dann ausziehen?

Gegen eine mögliche Insolvenz sichern wir uns schon im Vorfeld durch zahlreiche Maßnahmen ab. Aber selbst wenn, sind Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Denn beim Teilverkauf wird im Grundbuch Ihr Nießbrauchrecht notariell festgehalten. Und zwar sogar im ersten Rang, vor der Finanzierungsgrundschuld, auf den gesamten Grundbesitz. Sollte der Erwerber insolvent gehen, bleibt dieses lebenslange Wohn- und Nutzungsrecht also unangetastet. Sie bleiben, solange Sie wollen – und Ihr Anteil gehört weiter Ihnen.

Teilverkauf Allgemein

Prinzipiell kommt jeder Immobilieneigentümer für einen Teilverkauf infrage, der aus seiner Immobilie Liquidität schöpfen will. Der Fokus unseres Angebots liegt auf Immobilieneigentümer ab 55 Jahren. Vor allem hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit, Pflege oder aber die Instandhaltung der eigenen Immobilie können in diesem Alter zur Belastung werden. Insbesondere Senioren möchten im Alter keine Kredite mehr aufnehmen. Unser Angebot bietet allen Menschen die Möglichkeit, das in der Immobilie steckende Kapital ohne jede Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln, um sich so finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern. Der Teilverkauf bietet eine Alternative zur Leibrente, Immobilienrente, Umkehrhypothek oder zum Hypothekendarlehen, ganz ohne Kredite und frei von Spekulationssteuer.

Nach Angabe der wichtigsten Informationen zur Immobilie sowie des Wunschauszahlungsbetrags und der Anforderung eines Angebots über die Website von Hausanker erhalten Sie ein konkretes Kaufangebot. Im nächsten Schritt erfolgt eine ausführliche Beratung über den Teilverkauf. Darauf folgt die Bewertung Ihrer Immobilie durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden)). Wir schlagen Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachterverbände vor, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Nach der Angebotsbestätigung auf Grundlage dieser Begutachtung folgen der Notartermin, der Vollzug des Kaufvertrags durch den Notar und die Auszahlung des Wunschbetrags.

Ja, die Mindestauszahlungssumme für einen Teilverkauf mit Hausanker liegt bei 100.000 Euro. Da maximal 50 Prozent einer Immobilie angekauft werden, muss der Objektwert bei mindestens 200.000 Euro liegen.

Das hängt vom Immobilienwert und der Höhe der bestehenden Hypothek ab. Bei einer Grundschuld muss die gewünschte Auszahlungssumme die Höhe der realen Schuld übersteigen, um sie durch den Teilverkauf ablösen zu können. Dies schauen sich unsere Experten im Einzelfall an und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse und die mit den Grundstücken verbundenen Belastungen sowie Wege-, Wohn- und Nießbrauchrechte dokumentiert. Beim Kauf einer Immobilie ist der Grundbucheintrag Teil der Kaufnebenkosten. Bei einem Immobilien-Teilverkauf werden diese Kosten von uns getragen.

Die Kosten, die im Rahmen des Teilverkaufs Ihrer Immobilie anfallen, etwa die für das Gutachten und den Notar, übernimmt Hausanker. Nur etwaige Kosten zur Lastenfreistellung und alle damit verbundenen Kosten wie die Durchführungskosten des Notars bleiben Sache des Teilverkäufers.

In der Regel können sechs bis acht Wochen vom Angebot bis zum Notartermin vergehen. Nach Vertragsunterzeichnung kann es noch einmal sechs bis acht Wochen dauern, bis Sie die gewünschte Auszahlungssumme für den Teilverkauf Ihrer Immobilie erhalten.

Der Teilverkauf einer selbst genutzten Immobilie ist in der Regel steuerfrei. Auch eine Spekulationssteuer fällt üblicherweise nicht an, wenn Ihre Immobilie vor dem Verkauf zwei volle Jahre bewohnt wurde. Nicht selbst genutzte Immobilien müssen mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz sein, damit Sie sie steuerfrei veräußern können. Andernfalls wird eine Steuer auf den Verkaufsgewinn in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes fällig. Die anfallende Grunderwerbsteuer zahlen wir.

Da Sie nach dem Teilverkauf weiterhin anteilig Eigentümer der Immobilie bleiben, profitieren Sie auch von künftigen Wertsteigerungen.

Im Wesentlichen investieren wir in Ihre Immobilie, weil wir von einer Wertsteigerung Ihres Eigentums ausgehen. Dazu haben wir eine interne Bewertungsabteilung, die Ihre Immobilie anhand unserer Ankaufskriterien prüft. Dadurch können wir den Ankaufsprozess verschlanken und diverse Prüf- und Verwaltungsaufwände reduzieren. Eine von uns entwickelte Technologie ermöglicht es, die Wertentwicklung von Immobilien noch genauer zu prognostizieren. Einflussfaktoren auf die künftige Preisentwicklung von Immobilien können zum Beispiel Wohngebäudetypen, Infrastruktur und Marktpreisentwicklung der Gebäudetypen sein. So können wir bereits im Ankaufsprozess besser abschätzen, ob ein Teilverkauf für den Immobilieneigentümer ertragreich ist. 

Der Teilverkauf eines Erbpachtgrundstückes ist nicht möglich. Es können lediglich solche Immobilien teilverkauft werden, bei denen der Besitzer auch das Eigentum am Grundstück hält.

Das Durchführungsentgelt ist eine Gebühr in Höhe von bis zu 5,5 Prozent, welche viele Wettbewerber im Rahmen des Gesamtverkaufs einer Immobilie erhebt. Wir verzichten vollumfänglich auf das Durchführungsentgelt und kompensieren dieses an keiner anderen Stelle im Gesamtprozess. 

Die Wertermittlung Ihrer Immobilie

Ein Wertgutachten ist eine von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter durchgeführte Überprüfung des Werts einer Immobilie anhand des Zustands, der Lage und der Marktumgebung des Objekts.

Den Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter.

Wir schlagen Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachterverbände vor. Sie können dann den Gutachterverband Ihrer Wahl beauftragen (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden)). Haben Sie in jüngerer Zeit eine Immobilienbewertung durch einen geprüften Gutachter durchführen lassen, ist es durchaus möglich, dass wir abhängig vom Erstellungsdatum und Umfang auch Ihr bereits bestehendes Wertgutachten verwenden können.

Es steht Ihnen in diesem Fall frei, auf eigene Kosten einen weiteren Gutachter mit entsprechender Zertifizierung (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden)) zu beauftragen. Sollte dabei ein höherer Objektwert ermittelt werden, übernehmen wir das neue Gutachten (ohne Nachverhandlung) als Ankaufsgrundlage.

Wir übernehmen alle Kosten für das erste Wertgutachten Ihrer Immobilie.

Rechtliche Fragen

Ja, auch für den anteiligen Verkauf einer Immobilie ist die notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich.

Notare sind – anders als Rechtsanwälte – nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notare den Richtern. Notare bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht. Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Auf Basis der Parteivorstellungen wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende.

Die notarielle Verschwiegenheit ist Grundlage der Amtsführung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Der Notar kann seine Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn er Vertrauen genießt. Vertrauen kann der Notar nur erwarten, wenn er über das ihm Anvertraute schweigt. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist eine seiner wichtigsten Amtspflichten. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren, und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten und sonst für ihn tätigen Personen zur Pflicht zu machen. Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil zu den zentralen Aufgaben des Notars gehört, den Sachverhalt zu erforschen und dabei auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Pflicht zur Verschwiegenheit, kann der Notar die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachsuchen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach dem Erlöschen des Amtes bestehen.

Im Rahmen des Teilverkaufs gehen Sie keine definierte Mindestvertragslaufzeit ein, im Gegenteil können Sie den zu Ihren Gunsten eingeräumten Nießbrauch jederzeit aufgeben und damit zum Beispiel einen Gesamtverkauf der Immobilie einleiten oder den verkauften Anteil zu den vereinbarten Konditionen zurückkaufen.

Der Immobilienanteil geht erst nach Kaufpreiszahlung in unseren Besitz über. Damit haben Sie die maximale Sicherheit, dass die Zahlung zeitnah nach Vertragsunterschrift erfolgt.

Die Miteigentumsanteile werden im notariellen Kaufvertrag festgelegt und entsprechend im Grundbuch eingetragen; Ihr Anteil an der Immobilie lässt sich also unmittelbar aus dem Grundbuchauszug für Ihre Immobilie nachweisen.

Im Rahmen des Teilverkaufs wird als Teil des notariellen Kaufvertrages eine Miteigentümervereinbarung beurkundet, die Ihre besprochenen Rechte an der Immobilie sicherstellt. Zusätzlich wird ein Nießbrauchrecht zu Ihren Gunsten an der gesamten Immobilie im Grundbuch eingetragen und stellt hierdurch Ihr alleiniges Nutzungsrecht sicher.

Im Kern handelt es sich bei dem aus dem römischen Recht stammenden Nießbrauch um ein grundbuchlich gesichertes Recht, das Ihnen das alleinige Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie zuweist (vgl. § 1030 BGB). Bei uns ist das Nießbrauchrecht zusätzlich durch unsere Sicherheitsgarantie abgesichert. Auch hieran erkennen Sie, dass Sie der Deutschen Teilkauf vertrauen können.

Sie können jederzeit auf Ihr Nießbrauchrecht einseitig verzichten. Wir wiederum können das Nießbrauchrecht nur dann kündigen, wenn gegen die geregelten Vertragsinhalte aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag verstoßen wird, etwa durch Nichtzahlung des monatlichen Nutzungsentgelts über einen gewissen Zeitraum. Zuvor legen wir großen Wert darauf, mit Ihnen eine für beide Seiten passende Lösung zu finden. 

Sie sind als Nießbraucher dazu verpflichtet, Ihre Immobilie stets in einem guten Zustand zu erhalten, also weiterhin gut zu behandeln, wie Sie das zuvor schon getan haben. Sämtliche Erhaltungskosten und alle öffentlichen und privaten Lasten, die auf dem Grundbesitz liegen, haben Sie als Nießbraucher zu tragen. Für Sie ändert sich insofern nichts. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen; hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem notariellen Kaufvertrag gehen wir gerne mit Ihnen im Einzelnen durch und besprechen diese.

Bei einem Immobilien-Teilverkauf wird Ihnen ein Nießbrauchrecht grundbuchrechtlich zugesichert. Im Rahmen der Sicherungsabreden des Kaufvertrages wird Ihnen zudem versichert, dass Sie bis an Ihr Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben können, solange Sie das Nutzungsentgelt bezahlen – also auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz des Teilkäufers.

Das entscheiden Sie allein! Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen rund um Ihr Objekt und den Teilverkauf zur Verfügung. Wir führen weder Kontrollbesuche noch sonstige Einschränkungen durch.

Sollte bei Ihnen absehbar sein, dass Sie Verpflichtungen aus dem notariellen Kaufvertrag nicht mehr erfüllen können, suchen Sie bitte so schnell wie möglich den Kontakt zu Hausanker. Wir arbeiten dann gemeinsam an einer Lösung.

Ja. Sie können den verkauften Miteigentumsanteil jederzeit zurückkaufen. Der Immobilienwert wird dann aber erneut von einem unabhängigen Sachverständigen auf dem dann aktuellen Marktniveau ermittelt.

Nach dem Teilverkauf

Nach dem Immobilien-Teilverkauf bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Sie können es wie gewohnt nutzen und bei Bedarf vermieten. Wir werden als sogenannter stiller Miteigentümer ihren Immobilienanteil dauerhaft nicht nutzen. Für Ihr Nießbrauchrecht am gesamten Grundbesitz erhalten wir eine Kompensationszahlung in Form eines monatlichen Nutzungsentgelts. Ein Vorteil des Teilverkaufs: Im Vergleich zu anderen Modellen wie der Leibrente wird hier kein Abschlag bei einem Immobilienankauf vorgenommen. Bei Hausanker erhalten Sie also den vollständigen Marktwert für Ihre Immobilie.

Das Nutzungsentgelt im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs orientiert sich an einem Referenzzinssatz der Finanzwirtschaft und kann sich deshalb ändern. Sie können bei Vertragsschluss eine Festschreibung des Entgelts für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren.

Die Verpflichtungen bezüglich des Nutzungsentgelts enden spätestens drei Monate nach Ihrem Ableben. Somit wird verhindert, dass Ihre Erben finanziell belastet werden, obwohl sie das Eigentum nicht nutzen können.

Ja, Sie haben das Recht, Ihre Immobilie nach einem Teilverkauf zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Wir dürften Ihnen die Vermietung allenfalls aus „wichtigem Grund“ verweigern, zum Beispiel wenn der Mietvertrag nicht die üblichen Standards enthält oder wenn Zweifel an der Vertragserfüllung durch den Mieter bestehen. Allerdings darf die Immobilie nicht unter der örtlichen Vergleichsmiete vermietet werden, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Berechnungsbasis ist hierbei der örtliche Mietspiegel. Die Vermietung muss daher vor Abschluss des Mietvertrages mit uns abgestimmt werden. Gerne stellen wir Ihnen für diesen Fall einen Mietvertragsentwurf zur Verfügung. Details regelt auch hierzu der notarielle Kaufvertrag.

Wir sind stiller Miteigentümer, somit können sämtliche Renovierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen ohne Rücksprache, aber auf eigene Kosten vorgenommen werden. Sie selbst behalten also die Hoheit über Ihr Eigenheim.

Sie haben weiterhin ein alleiniges Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie. Das bedeutet, Sie können alle Schönheitsreparaturen und nicht wertmindernde Arbeiten an dem Haus durchführen, ohne uns informieren oder gar um Erlaubnis bitten zu müssen.

Lassen Sie sich von unseren Immobilienexperten unterstützen. Diese können auf ein breites Netzwerk zurückgreifen und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Renovierungen. Wichtig: Wertmindernde Maßnahmen müssten allerdings mit uns abgestimmt werden, aber solche werden Sie sicher nicht vornehmen wollen.

Nein, wir tragen sämtliche Nebenkosten des Teilverkaufs, darunter die Kosten des Gutachtens und des Grundbucheintrags. Einzige Ausnahme ist die Löschung alter Grundbuchlasten und alle damit verbundenen Kosten – dazu zählen unter anderem die Durchführungskosten des Notars. Diese Kosten liegen beim Teilverkäufer.

Durch das Nießbrauchrecht behalten Sie auch in diesem Fall das Nutzungsrecht an der Immobilie und können sie vermieten, um laufende Kosten zu decken. In der Regel wünschen Teilverkäufer aber in solch einem Fall den Gesamtverkauf der Immobilie.

In diesem Fall kümmern wir uns um die professionelle Vermarktung der Immobilie. Dafür greifen wir auf ein Team von Immobilienexperten zurück, die in der Regel deutlich höhere Verkaufserlöse erzielen, als es privaten Verkäufern möglich wäre.

Im Todesfall erhalten Ihre Erben ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil. Erst wenn sie dieses nicht ausüben, wird die Immobilie partnerschaftlich und in gemeinsamen Interesse höchstpreisig an einen externen Dritten verkauft.

Auf Ihren Wunsch oder nach Ihrem Ableben suchen wir einen Käufer für Ihre Immobilie. Für den Verkauf Ihrer Immobilie übernehmen wir alle nötigen Maßnahmen. Wir treten für diese Leistungen in Vorkasse, die Kosten werden aus dem Erlös des Gesamtverkaufs gedeckt. Weil wir einen Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie halten, können Sie sicher sein, dass unsere Immobilienprofis einen Bestpreis erzielen, schließlich ist das auch in unserem Interesse. Die Einzelheiten sind transparent und leicht nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag enthalten, den wir gerne im Einzelnen mit Ihnen oder Ihren Angehörigen besprechen.

Wir sind auf Grundlage des notariellen Kaufvertrages verpflichtet, den Gesamtverkauf durchzuführen und, soweit erforderlich, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Dienstleister bei der Vermarktung der Immobilie heranzuziehen. Falls Renovierungs- oder Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt werden, teilen wir uns die Kosten entsprechend der Miteigentumsanteile.

Da wir einen Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie erwerben, haben wir ein gemeinsames Interesse daran, den Höchstpreis beim Gesamtverkauf zu erzielen. Sollte sich keiner unserer Interessenten bereit erklären einen höheren Kaufpreis zu zahlen, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen anderen potenziellen Käufer zu finden oder zu benennen.

Sofern externe Dienstleister beauftragt werden, werden diese Kosten bei uns, nach unserer Kenntnis anders als bei Mitbewerbern, fair und gemäß der Erlösverteilung geteilt. Sprechen Sie uns zu den Details gerne jederzeit an.

Wir behalten uns einen Mindesterlösanteil von 117 Prozent des ersten Auszahlungsbetrags vor. Dieser wird im Falle ausbleibender Wertsteigerung vom Verkaufsanteil des Teilverkäufers abgezogen. Im Gegenzug erhalten Sie einen Bonus von bis zu 8,5 Prozent Ihres Immobilienwertes, der ab einer Wertsteigerung von 17 Prozent auf den Gesamtgrundbesitz zum Tragen kommt. Somit partizipieren Sie – ab einer Wertsteigerung von 17 Prozent – überproportional sowie anteilsmäßig mehr als wir.

Natürlich werden Sie und gegebenenfalls Ihre Erben in den Verkaufsprozess einbezogen, selbst wenn ausschließlich wir als Immobilienprofis zum Gesamtverkauf berechtigt und verpflichtet sind. Einzelheiten zum Ablauf und zu Ihren verschiedenen Auskunfts-, Mitsprache-, Rückkauf- und Drittkäuferbenennungsrechten besprechen wir gerne mit Ihnen im Einzelnen und auf Grundlage des notariellen Kaufvertrages.

Der Nießbrauch beinhaltet ein umfassendes Nutzungsrecht am ganzen Objekt. Wenn der Nießbraucher verstirbt oder in ein dauerhaftes Pflegeheim ziehen muss, haben Vertraute nicht grundsätzlich das Recht, in der Immobilie zu wohnen.

Was können wir für Sie tun?

Für alle Anliegen:

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.