Teilverkauf in der Kritik – Zu Recht?

Der Teilverkauf selbst genutzter Immobilien rückt immer mehr in den Fokus der Altersgruppe 50plus. Durch den Teilverkauf der eigenen vier Wände entstehen neue finanzielle Möglichkeiten, während Eigentümer ein Wohn- und Nutzungsrecht für die Immobilie erhalten und weiterhin zuhause wohnen bleiben. Da sich immer mehr Menschen für diese lukrative Methode des Teilverkaufs entscheiden, hat sich die BaFin als deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Thema beschäftigt und über eine Verbraucherinformation einige Kritikpunkte herausgearbeitet. 

Wir von Hausanker begrüßen das Vorgehen der BaFin, da auch wir den Markt an manchen Stellen für intransparent, unsicher und nicht sehr verbraucherfreundlich halten. Wir arbeiten dem bereits seit dem Jahr 2020 entgegen und bieten Teilverkäufern zahlreiche Vorteile. Gerne beziehen wir zu den von der BaFin geäußerten Kritikpunkten Stellung und stellen unsere Maßnahmen vor.

Klare Kostentransparenz und Bonus bei Wertsteigerung

Ein grundsätzlicher Kritikpunkt ist der, dass potenzielle Teilverkäufer den gesamten Verkaufsprozess nicht überblicken können und insbesondere ein falsches Bild von den erzielbaren Verkaufspreisen haben. Hausanker wirkt diesem Vorwurf der Intransparenz entgegen, indem wir sämtliche Wertgutachten für Immobilien unabhängig vergeben. Das bedeutet, dass vor jedem potenziellen Teilverkauf der Verkehrswert der Immobilie durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter bestimmt wird. Sollte der Teilverkäufer mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden sein, so kann er selbst ein zusätzliches qualifiziertes Gutachten erstellen lassen, dass dann maßgeblich für den Kaufpreis ist.

Der Experte kann den tatsächlichen Wert der Immobilie genau abschätzen und lässt kurzfristige Marktschwankungen außer Acht. Selbstverständlich kann der zu erzielende Marktpreis über oder unter der Verkehrswertanalyse liegen. Jedoch hat der Hausbesitzer durch die unabhängig und individuell durchgeführte Wertbestimmung von Beginn an eine gute Einsicht in die potenziell zu erzielenden Einnahmen.

In diesem Zusammenhang bietet Hausanker einen weiteren Vorteil, da wir nur Teilverkäufe durchführen, bei denen wir von einem nachhaltigen Wertzuwachs ausgehen. Hierdurch profitieren unsere Kunden und unser Unternehmen gleichermaßen. Sollte der Wertzuwachs überdurchschnittlich hoch sein, stecken wir uns den Gewinn nicht in die eigene Tasche, sondern zahlen bei einer Wertsteigerung von mehr als 17 Prozent als einziger Anbieter auf dem Markt einen Bonus von 8,5 Prozent auf die Wertsteigerung des verkauften Immobilienanteils an den Teilverkäufer aus.

Chance auf Rückkauf der Immobilie bietet volle Flexibilität

Die BaFin sieht es als Nachteil für den Verbraucher, dass Teilrückkäufe durch die hohen Kosten kaum vorkommen. Doch stellen wir uns bei Hausanker die Frage, ob ein Rückkauf überhaupt das Motiv für einen Teilverkauf ist. Vielmehr benötigen unsere zumeist älteren Kunden finanziellen Spielraum und ein Höchstmaß an Flexibilität. Der Teilverkauf bringt Kapital, welches beispielsweise für einen altersgerechten Umbau benötigt wird. So kann der Eigentümer in seinen eigenen vier Wänden verbleiben und angepasst wohnen.

Der Rückkauf ist daher gar nicht das Ziel bei einem Teilverkauf. Und dennoch bieten wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Flexibilität, da der mögliche Rückkauf jederzeit umsetzbar wäre.

Minimale Risiken für die Vertragspartner

Wie jeder Immobilienverkauf ist auch der Teilverkauf mit Risiken aufseiten der Vertragspartner verbunden. Wir von Hausanker möchten die Risiken aller Vertragsbeteiligten minimieren und haben daher besonders für unsere Kunden zahlreiche effektive Schutzvorkehrungen getroffen.

Kommen die Kunden von Teilverkäufen der Zahlung von vertraglich zugesagten Nutzungsentgelten nicht nach, droht der Verkauf der Immobilie. Bei Hausanker sind die Hürden für so einen ultimativen Schritt besonders hoch. Erst nach mehreren Monaten ausstehender Zahlungen werden wir über unsere Härtefallregelung eine Lösung anstreben. Im ersten Schritt übernimmt unsere Stiftung – Hilfskasse die monatlichen Nutzungsentgelte, sodass sich kein Eigentümer um sein Zuhause sorgen muss. Im Anschluss erfolgt die Erarbeitung einer perspektivischen Lösung für alle Seiten, bei der der Schutz unserer Senioren die höchste Priorität hat.

 

Teilverkauf in der Kritik

 

Und sollte Hausanker unerwartet in Schwierigkeiten geraten, profitieren Sie als Teilverkäufer durch die Eintragung des Nießbrauchrechts im Grundbuch von einem insolvenzgeschützten Nutzungsrecht. Hausanker bietet zudem die Möglichkeit, das Nießbrauchrecht auch im ersten Rang des Grundbuchs einzutragen.

Bei Gesamtverkauf Verteilung nach Eigentumsanteilen

Ein hoher Teilkaufpreis für die Immobilie wird zu einem späteren Zeitpunkt während des Gesamtverkaufs zudem nicht zu einem Nachteil für den Verkäufer. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Verkaufssumme nicht gerecht verteilt würde, was bei Hausanker jedoch ausgeschlossen ist.

Zunächst wird der Teilkaufpreis durch den Immobilieneigentümer bestimmt. Dieser erklärt, welchen Anteil von seinem Haus er veräußern und welchen Kapitalbedarf er abdecken möchte. Ein potenziell folgender Immobilienverkauf zu einem späteren Zeitpunkt steht mit dem Betrag aus dem Teilkauf in keinem Zusammenhang.

Bei Hausanker werden die Erlöse aus dem Hausverkauf hingegen fair nach Eigentumsanteilen verteilt. Außerdem wird in diesem Fall kein Durchführungsentgelt fällig. Der Teilkaufpreis kann somit völlig unabhängig von Entscheidungen in der Zukunft gesehen werden.

Ihre Vorteile bei Hausanker im Überblick

  • Hausanker räumt seinen Kunden ein Nießbrauchrecht im ersten Rang des Grundbuchs ein.
  • Teilverkäufer profitieren bei einer Wertsteigerung der Immobilie überproportional, durch eine Bonusregelung.
  • Bei einem Zahlungsausfall springt die eigene Stiftung – Hilfskasse für das Nutzungsentgelt ein, bis eine Lösung gefunden wurde.
  • Entfall von Durchführungsentgelt und auch keine Kompensation über andere Kosten.

Wir nehmen die Kritikpunkte der BaFin ernst!

Die BaFin hat viele gute Argumente herausgearbeitet, die den Prozess der Teilverkäufe von Immobilien kritisch beleuchten. Hausanker unterstützt dieses Vorgehen, da auch wir die angesprochenen Kritikpunkte sehen und bereits seit Jahren mit eigenen Maßnahmen gegensteuern. Viele der vorgebrachten Argumente der BaFin treffen auf Hausanker daher nur bedingt zu, da wir Transparenz, Risikoschutz und Fairness bieten.

Dennoch arbeitet auch Hausanker weiterhin kontinuierlich an Verbesserungsmaßnahmen für die Verbraucher, um neue Standards zu setzen.

Was können wir für Sie tun?

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