Beim Immobilien-Teilverkauf wandeln Sie einen Teil Ihrer Immobilie (maximal 50 Prozent) in Geld um, ohne dass Sie ausziehen und sich wohnlich neu orientieren müssen. Denn der Teilverkauf sichert Ihnen die vollen Nutzungsrechte für das gesamte Objekt zu. Das heißt, dass Sie auch den teilverkauften Bereich Ihres Eigenheims weiter bewohnen oder ihn vermieten können. Um den Teilankaufspreis zu ermitteln und Ihnen ein Angebot für die Auszahlung und die monatlichen Nutzungskosten zu unterbreiten, wird ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie bestellt. Die Übertragung des verkauften Anteils wird notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen. Ebenfalls im Grundbuch steht das lebenslange Nießbrauchrecht, das nicht nur für den im Besitz verbleibenden Hausteil, sondern für die gesamte Immobilie inklusive des verkauften Anteils zählt. Für dessen Nutzung wird das Nutzungsentgelt, eine Art monatliche Miete anberaumt. Die Kosten richten sich dabei nach der Höhe der an Sie ausgezahlten Summe und somit auch nach dem Immobilienwert laut Gutachten.
Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt einen prozentualen Anteil der Teilverkaufssumme. Im Regelfall werden 2,9 Prozent veranschlagt, die Sie als Nießbraucher in monatlich kleinen Raten für den teilverkauften Bereich Ihres Hauses entrichten. Die Kosten sind überschaubar und Ihnen in dem Moment bekannt, in dem Sie mittels Gutachten wissen, welchen Betrag Sie für den Teilverkauf erhalten. Denn genau diese Summe liegt der Berechnung des Nutzungsentgelts zugrunde. Je höher die Auszahlungssumme des Teilverkaufs ist, desto höher ist auch der finanzielle Nutzungsanteil für Sie. Mit 2,9 Prozent können Sie dennoch gut in Ihrem eigenen Zuhause leben und sich sicher sein, dass Ihr Nießbrauchrecht deutlich weniger als jede Miete für eine Wohnung im Umkreis kostet. Das Beste daran ist, dass Sie Ihr gesamtes Haus nutzen können und das Entgelt lediglich für den verkauften Teil zahlen.
Auch wenn die Zahlung des Nutzungsentgelts an eine Mietzahlung erinnert, sind Sie immer noch Eigentümer des nicht verkauften Anteils Ihrer Immobilie. Da Sie auch den Teilverkauf jederzeit rückgängig machen und das Haus wieder vollständig in Ihren Besitz bringen können, sollten Sie sich trotz Eintragung im Grundbuch weiter als Eigentümer sehen. Das heißt, dass Sie die Verantwortung für die Instandhaltung, für Reparaturen und auch für die anfallenden Nebenkosten haben.
Wer das Nießbrauchrecht erhält, zahlt seine Strom- und Wassergebühren, die Müllabfuhr und alle sonstigen Hausnebenkosten zuzüglich zum Nutzungsentgelt. Ein weiterer Vorteil ist beim Nießbrauch möglich, der Ihnen beim reinen Wohnrecht verwehrt bleibt: Sie können nicht nur den gesamten Bereich Ihres Hauses ohne Einschränkung nutzen und verwalten, sondern haben auch das Recht zur Vermietung. In diesem Fall können Sie die Nebenkosten auf den Mieter umlegen und Geld sparen. Bei größeren, in zwei Wohneinheiten aufgeteilten Häusern kann eine Teilvermietung sogar dazu führen, dass Sie Ihre Nutzungspauschale zuzüglich der Nebenkosten als Mieteinnahmen verzeichnen und durch den Teilverkauf dennoch eine hohe Auszahlung erhalten haben.
Wie bereits angesprochen, handelt es sich beim Nutzungsentgelt um eine kleine monatliche Summe. Wenn Sie dennoch überlegen, wie Sie ohne eine Zusatzzahlung in Ihrem Haus wohnen bleiben und die Auszahlung aus dem Teilverkauf erhalten können, gibt es eine Lösung: Die Vermietung des verkauften Hausteils bringt Ihnen zusätzliche Einnahmen, die den Betrag für Ihr anfallendes Nutzungsentgelt ausgleichen oder sogar übersteigen können. Die Vermietung ist ebenso erlaubt wie die Selbstnutzung, sodass Sie kein Risiko eingehen und den Immobilien-Teilverkauf problemlos vornehmen können. Sie zahlen das Nutzungsentgelt an den Teilkäufer und haben die Möglichkeit, Ihre Nebenkosten und diesen Betrag als Mietzahlung zu erhalten und so für einen enormen Vorteil zu sorgen. Denn wie Sie Ihre Immobilie verwerten, schreibt Ihnen beim Teilverkauf im Gegensatz zu anderen Immobilienverrentungen niemand vor.