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So lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen, ist der Traum vieler Menschen. Selbstbestimmtes Wohnen ist alles andere als ein Luxus, der nur etwas mehr Lebensqualität verspricht – es ist ein Menschenrecht. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es daher immer wichtiger, den Wohnraum entsprechend zu gestalten, um Barrieren zu minimieren.
Allerdings ist jeder Umbau mit Kosten verbunden. Wohl dem, der sich die Umwandlung in eine barrierefreie Immobilie leisten kann. Glücklicherweise stehen Sie mit der Finanzierung der notwendigen und wertsteigernden Maßnahmen nicht allein da. Zahlreiche Fördermöglichkeiten erleichtern den Weg. Aber welche Förderoptionen gibt es? Und warum ist ein barrierefreier Umbau für Immobilieneigentümer so interessant?
Warum sich die Investition in barrierefreies Wohnen lohnt
Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Das gilt vor allem für das Leben in den eigenen vier Wänden. Wer möchte hier schon auf fremde Hilfe angewiesen sein oder gar ausziehen müssen, weil die baulichen Gegebenheiten ein eigenständiges Leben ohne dauerhafte Unterstützung kaum möglich machen?
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der Gleichstellung von Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigung wird barrierefreier Wohnraum immer wichtiger. Für Immobilieneigentümer hat der Umbau gleich mehrere Vorteile:
Trotz all dieser Vorteile sind nur die wenigsten Wohnungen und Gebäude in Deutschland vollständig barrierefrei. Wie die Grafik zeigt, sind dies lediglich 2,4 Prozent aller Objekte. Wesentlich besser sieht die Situation bei einzelnen Maßnahmen wie ausreichend breiten Wohnungstüren, stufenlos erreichbaren Räumen oder ausreichend Bewegungsraum in Sanitärräumen aus.
Dabei schneiden Neubauten ab dem Jahr 2011 deutlich besser ab als Altbauten. Insbesondere dort besteht noch enormes Entwicklungspotenzial, das Eigentümer auch mit Hilfe von Fördermitteln heben sollten.
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Allem voran stehen die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW unterstützt die Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum gleich mit mehreren Programmen. Dabei unterteilen sich die Fördermaßnahmen der KfW-Programme jeweils in zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die Sie nach dem Erhalt nicht zurückzahlen müssen.
Das KfW-Programm 159 etwa ermöglicht Ihnen das Aufnehmen eines Darlehens mit niedrigen Zinsen. Dieses können Sie für Maßnahmen im Rahmen des einbruchsicheren und barrierereduzierenden Umbauens investieren. Als Alternative kommt das Programm 455-B infrage. Auch dieses ist auf altersgerechtes Umbauen gemünzt. Es umfasst einen Zuschuss von immerhin 6.250 Euro.
Was Sie bei Förderprogrammen der KfW beachten müssen
Bei den Förderprogrammen der KfW gilt es allerdings einiges zu berücksichtigen. Erstens muss die Förderung vor dem Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Erst wenn die Förderung genehmigt wurde, kann der Umbau beginnen. Rückwirkend ist keine Förderung möglich. Zweitens sind vor allem Zuschussprogramme in ihrem Umfang begrenzt. Sie werden häufig jährlich neu aufgelegt und so lange vergeben, bis der Fördertopf erschöpft ist.
Programme für barrierefreies Wohnen der Bundesländer
Neben der Bundesförderung durch die KfW bieten die einzelnen Bundesländer auch auf Landesebene eigene Förderprogramme für barrierefreies Bauen und Umbauen an. Auch hier winken sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite. Alle Bundesländer bestimmen dabei selbst sowohl die Höhe ihrer Förderungen als auch die genauen Voraussetzungen.
In der Regel sind die Programme abhängig vom Einkommen des Eigentümers. Mehr Informationen zu den Förderprogrammen der 16 Bundesländer erhalten Sie auf den Internetseiten der Länder sowie durch den Kontakt mit den Wohnraumförderstellen Ihrer Gemeinde.
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Eine besonders attraktive Unterstützung gewähren die Pflegekassen im Rahmen eines Zuschusses für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Grundvoraussetzung, um für dieses Förderprogramm infrage zu kommen, ist ein vorhandener Pflegegrad mindestens einer Person, die im entsprechenden Haushalt lebt.
Für Anpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. generell für barrierereduzierende Maßnahmen winken bis zu 4.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem bodengleiche Duschen, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenlifts oder der Bau von Rampen für Personen mit Rollstuhl.
Achtung: Der Zuschuss gilt nur für Umbauten im Eingangs- und Innenbereich. Maßnahmen im Bereich von Zugängen, Terrassen oder anderen Außenbereichen sind nicht förderfähig.
Besonders interessant ist die Förderung der Pflegekassen für Haushalte mit Personen, in denen mehrere Menschen mit Pflegegrad wohnen. Hier kann die Förderung für maximal vier Personen beantragt werden und summiert sich so auf bis zu 16.000 Euro. Wie auch bei der KfW-Förderung muss die Förderung vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme beantragt und genehmigt sein.
Hilfsmittelfinanzierung durch die Krankenkasse
Neben den Pflegekassen beteiligen sich auch die Krankenkassen an Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit und alters- sowie behindertengerechte Umbauten. Während die Pflegekassen klassische Baumaßnahmen fördern, bezieht sich die Förderung der Krankenkassen auf bestimmte Hilfsmittel wie etwa eine Toilettensitzerhöhung, einen Badewannenlift oder Stützgriffe für Waschbecken, Toilette oder Dusche.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Hilfsmittel allerdings durch einen Arzt verordnet werden.
Wichtig: Ohne eine Hilfsmittelverordnung gibt es keine Förderung. Kümmern Sie sich also erst um die Verordnung und schaffen Sie erst dann die Materialien an.
Umbau mit Hilfe von Vereinen und Stiftungen
Neben den öffentlichen Fördermitteln gibt es auch die Möglichkeit, Umbaumaßnahmen durch private Stellen wie Stiftungen fördern zu lassen. Gerade im Bereich des behindertengerechten Umbaus gibt es zahlreiche Stiftungen und Vereine, die einzelne Umbaumaßnahmen unterstützen. Die Höhe und der Umfang hängen dabei ebenso wie die Voraussetzungen von der jeweiligen Stiftung ab.
Die Förderprogramme der Stiftungen richten sich allerdings vorrangig an bedürftige Zielgruppen. Für den Antrag ist meist eine Art Bewerbung mit der Vorstellung des Projekts samt Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan notwendig. Wer Interesse an der Förderung durch eine Stiftung hat, wendet sich am besten an eine ortsansässige Sozialorganisation.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Eine weitere Option, die wiederum nur für spezielle Zielgruppen infrage kommt, sind „Leistungen zur Teilhabe“ am Arbeitsleben. Diese Leistungen richten sich an Personen, die durch gesundheitliche Gründe nicht mehr zur Ausübung ihres Berufs in der Lage sind. Eine Teilleistung ist hier die sogenannte Wohnungshilfe.
Sie dient zur Finanzierung von Bau- und Umbaumaßnahmen, die dazu beitragen, dass eine betroffene Person ihren Arbeitsplatz so selbstständig wie möglich erreichen kann. Typischerweise betrifft die Förderung Umbaumaßnahmen in Eingangsbereichen. Hierzu zählen unter anderem der Einbau von Rahmen und Treppenliften ebenso wie Türverbreiterungen, die Installation eines Türöffners bis hin zum Einbau eines kompletten Aufzugsystems.
Fazit: Fördermaßnahmen nutzen und profitieren
Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe an attraktiven Förderprogrammen, die Ihnen die Finanzierung von Umbaumaßnahmen deutlich erleichtern. Viele Programme wie etwa die Förderungen der KfW und der Pflege- bzw. Krankenkassen sind sogar kombinierbar. Langfristig betrachtet lohnt sich die Investition in ein barrierefreies Wohnumfeld in jedem Fall. Das gilt sowohl für eigengenutzte Immobilien als auch für Immobilien, die vermietet oder langfristig verkauft bzw. teilverkauft werden sollen.
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.