Energetische Sanierung – Möglichkeiten, Förderungen und Vorgehen

Die Energiewende betrifft längst nicht nur große Unternehmen. Auch private Haushalte müssen sich mittlerweile auf neue Anforderungen einstellen, denn die Bundesregierung strebt einen sogenannten klimaneutralen Gebäudebestand an. Gemeint ist damit unter anderem die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien.

Dass der Großteil des Energieverbrauchs aus dem Verkehrssektor stammt, ist ein häufiger Irrglaube. Stattdessen wird ein Drittel aller Treibhausgasemissionen in Deutschland von Gebäuden verursacht. Mit 63 Prozent haben Wohnhäuser den größten Anteil daran. Der Wunsch der Bundesregierung nach energieeffizienteren Gebäuden ist also nachvollziehbar. Durch die starke Senkung des Energieverbrauchs kommt er auch Ihrer Geldbörse zugute. Finanzieren können Sie die Sanierungsmaßnahmen mithilfe staatlicher Förderprogramme.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine energetische Sanierung?

Für den Bau eines neuen Hauses gibt es heutzutage strenge technische Bauvorschriften. Diese führen dazu, dass fast alle Neubauten sehr energieeffizient sind und einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien unterliegen. Für Altbauten gilt das nicht. Sie basieren oftmals auf veralteten Bautechniken, sind schlecht gedämmt und verlieren besonders im Winter jede Menge Wärme. Die benötigten Mengen an Brennstoff sind deutlich höher als bei energieeffizienten Neubauten, für den Eigentümer steigen damit die Kosten.

Die energetische Sanierung ist dazu da, genau diesem Phänomen entgegenzuwirken. Sie umfasst alle baulichen Änderungen, die für einen niedrigeren Energieverbrauch sorgen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Maßnahmen zur Dämmung der Fassade, des Dachs und der Kellerdecke
  • der Austausch der Fenster und der Außentüren
  • die Erneuerung der Heizungsanlage
  • der Einbau von Lüftungsanlagen
  • die Nutzung erneuerbarer Energien wie Erdwärme oder Solarenergie

Der niedrige Energieverbrauch entlastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Hinzu kommt eine nicht zu verachtende Wertsteigerung. Streben Sie einen Verkauf oder Teilverkauf an, sollten Sie abwägen, ob Sie vorher bestimmte Sanierungsmaßnahmen vornehmen möchten. Energetisch sanierte Häuser können deutlich höhere Verkaufspreise erzielen als Immobilien mit schlechteren Effizienzwerten.

Ist die energetische Sanierung Pflicht?

Seit dem 1. November 2020 gilt das GEG, das Gebäudeenergiegesetz. Es verpflichtet alle Käufer einer Bestandsimmobilie, die beheizt oder klimatisiert wird, zur energetischen Sanierung. Als Eigentümer eines Altbaus müssen Sie nicht sanieren, sofern Sie Ihre Immobilie seit spätestens Anfang 2002 selbst bewohnen. Durch das GEG können dennoch bestimmte Nachrüstpflichten bestehen. Dazu zählen die folgenden Fälle:

  • Dämmung von Dächern und Dachgeschossen: Haben Sie Ihre Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt, müssen Sie das Dach und das Dachgeschoss nachträglich dämmen. Der erforderliche Dämmwert liegt bei mindestens 0,24 Watt.
  • Heizkessel: Vor 1991 eingebaute Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen arbeiten, dürfen heute nicht mehr betrieben werden. Wurde der Kessel nach 1991 aufgestellt, darf er nach dem Ablauf von 30 Jahren ebenfalls nicht mehr genutzt werden. Niedrigtemperatur- und Brennwerttechnikkessel sind von der Sanierungspflicht nicht betroffen, ebenso Heizungsanlagen, deren Nennleistung unter vier oder über 400 Kilowatt beträgt.
  • Dämmung der Außenwand: Die Dämmung der Außenwand ist keine Pflicht. Entscheiden Sie sich aus freien Stücken dafür, gibt es jedoch GEG-Bauteilanforderungen, die Sie einhalten müssen.

Viele Eigentümer halten sich aufgrund der hohen Kosten von Sanierungsmaßnahmen fern, solange diese nicht verpflichtend sind. Sie sollten jedoch nicht außer Acht lassen, welche Kosten dieser Verzicht verursacht. Auf lange Sicht steigen die Kosten für fossile Brennstoffe immer weiter, weswegen es für jeden Immobilienbesitzer von Bedeutung ist, seinen Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Die energetische Sanierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Sparpotenzial durch energetische Sanierung

Energetische Sanierung: Wie gehe ich vor?

Bei der energetischen Sanierung gilt in erster Linie: Maßnahmen sollten nicht separat durchgeführt, sondern vollständig aufeinander abgestimmt werden. Eine neue Heizung bringt Ihnen beispielsweise wenig, wenn Ihre Fassade weiterhin schlecht gedämmt ist. Auf der anderen Seite kann die neue Heizung deutlich kleiner ausfallen, wenn Sie Ihre Fassade bereits gut gedämmt haben. Alle Sanierungsmaßnahmen sollten daher im Vorfeld sorgfältig geplant werden.

Zudem sollten Sie bereits vor der Sanierung entscheiden, welchen Standard Sie anstreben. Vor allem bei Altbauten lohnt es sich oftmals nicht, zu hohe Ansprüche zu stellen, denn diese verlängern die Amortisationsdauer. Welche Maßnahmen sich in Ihrem individuellen Fall lohnen, kann Ihnen ein professioneller Energieberater erklären. Solche Experten finden Sie beispielsweise bei der LBS, der DEKRA oder dem Bauherren-Schutzbund. Der Energieberater ermittelt die energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie sowie Ihre Optimierungsmöglichkeiten und stellt gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für die Sanierung auf. Er kann Ihnen auch dabei helfen, die richtige Finanzierung zu finden und mögliche Kosten einzuschätzen.

Haben Sie einen Plan für die Sanierungsmaßnahmen aufgestellt, benötigen Sie passende Fachbetriebe, die Ihnen bei der Umsetzung helfen. Setzen Sie hierbei auf die Erfahrungen von Freunden und Bekannten oder die Empfehlungen Ihres Energieberaters. Bei der Arbeit des gewählten Fachbetriebs sollten Sie als Bauherr regelmäßig präsent sein. Vor allem die Zwischen- und Endabnahmen erfordern Ihre Anwesenheit und Aufmerksamkeit.

Auch nach Abschluss der Bauarbeiten sollten Sie das Thema Energiesparen nicht aus den Augen verlieren. Überprüfen Sie Ihren Energieverbrauch in regelmäßigen Abständen und vergleichen Sie die Werte mit denen vor der Sanierung. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die angestrebten Einsparungen auch wirklich erreichen.

Welche Maßnahmen gibt es für die energetische Sanierung?

Vielen Eigentümern fällt es schwer einzuschätzen, wo sie mit der energetischen Sanierung ansetzen sollen. Noch bevor Sie einen Energieexperten um die Beurteilung der Lage bitten, können Sie sich hier einen ersten Überblick über mögliche Maßnahmen verschaffen.

Die wohl wichtigste Maßnahme zur energetischen Sanierung ist die Wärmedämmung Ihrer Immobilie. Dabei geht es darum, die Wärmedurchlässigkeit der Außenwände so weit wie möglich zu senken. Die im Inneren des Hauses erzeugte Wärme bleibt somit länger erhalten und Ihr Ressourcenverbrauch sinkt maßgeblich. Eine gute Wärmedämmung kann den Energieverbrauch um 15 bis 20 Prozent senken. Sie eignet sich vor allem für Eigentümer, die die Fassade ihres Hauses ohnehin renovieren wollen oder müssen.

Wie hoch die Kosten für die Wärmedämmung ausfallen, hängt maßgeblich von der Bausubstanz, der technischen Umsetzung und den genutzten Materialien ab. Bei Außenfassaden können Sie mit 100 bis 250 Euro pro Quadratmeter rechnen, bei der Innendämmung mit 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter. Für die Dachdämmung fallen ungefähr 100 bis 180 Euro pro Quadratmeter an. Sie kann neben der Energieersparnis auch die Überhitzung des Hauses im Sommer senken und für zusätzlichen Wohnraum sorgen. Die Dämmung der Kellerdecke und der Rohrleitungen fällt deutlich günstiger aus.

Neben einer schlechten Fassaden- oder Dachdämmung sind alte Fenster die häufigste Ursache für Wärmeverluste in der Gebäudehülle. Setzen Sie hierbei auf dreifach ausgeführte Wärmeschutzverglasungen, die die GEG-Anforderungen erfüllen. Mithilfe dieser Fenster lassen sich die Wärmeverluste um bis zu 80 Prozent reduzieren. Neue Fenster sorgen außerdem für eine höhere Tageslichtausbeute, die wiederum den Stromverbrauch senkt und das Wohlbefinden erhöht. Der Austausch schlägt mit Preisen ab 500 Euro pro Fenster zu Buche, abhängig von der Fensterfläche und dem Rahmenmaterial.

Bis zu 30 Prozent weniger Energieverbrauch durch neue Heizanlage

Falls Sie mit Ihren aktuellen Bodenbelägen bereits seit einer Weile unzufrieden sind, kommt mit der energetischen Sanierung der richtige Zeitpunkt für einen Austausch. Die Energieersparnis kann durch einen neuen Fußboden bis zu fünf Prozent betragen. Hinzu kommen in vielen Fällen wärmere Füße und eine verbesserte Trittschalldämmung, was die Lebensqualität nachhaltig erhöhen kann.

Etwas weniger aufwändig als die bisher genannten Maßnahmen ist die Installation einer neuen Heizungsanlage. Viele alte Heizungsanlagen arbeiten mit einem Heizkessel, der viel Energie verliert, indem er die bei der Verbrennung entstehende Abgase an seine Umgebung abgibt. Moderne Anlagen können die Energiekosten daher um bis zu 30 Prozent senken. Wie viel Sie dafür zahlen müssen, hängt unter anderem von der Art der Anlage und dem Installationsaufwand ab. Für Wärmepumpen fallen beispielsweise 15.000 bis 35.000 Euro an, für Pelletheizungen 30.000 bis 40.000 Euro.

Einsparpotenziale nach Sanierungsobjekt

Eine neue Heizung lohnt sich auch aufgrund der bedarfsgerechten Steuerungsmöglichkeiten, die die Stromkosten signifikant reduzieren können. Dasselbe gilt für Heizungspumpen. In vielen Altbauten sind die Heizungspumpen ungeregelte Dauerläufer und somit regelrechte Stromfresser. Investieren Sie stattdessen in ein effizienteres, drehzahlgeregeltes Modell, können Sie nachhaltig Geld sparen.

Zuletzt sollten Sie sich die Frage stellen, ob die Investition in eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage für Sie lohnenswert sein könnte. Dabei handelt es sich zwar nicht um Sanierungsmaßnahmen, dennoch können die Anlagen die Energiekosten stark reduzieren.

Solarthermie-Anlagen nutzen Sonnenenergie, um Ihr Heizwasser beinahe kostenlos zu erwärmen. Ein 15 Quadratmeter großer Flachkollektor kostet ungefähr 7.500 bis 8.500 Euro. Abhängig vom Standort und der Dämmung Ihrer Immobilie ist es möglich, durch eine solche Anlage 550 bis 750 Euro an Heizkosten einzusparen. Die Photovoltaikanlage bringt noch mehr: Sie kostet im Schnitt etwa 8.000 Euro und kann in Zukunft bis zu 100 Prozent Ihres Stromverbrauchs decken. Sie erlangen somit Unabhängigkeit von den öffentlichen Stromversorgern, zusätzlich werden ins Netz eingespeiste Überschüsse vergütet.

Diese Fördermittel gibt es für die energetische Sanierung

So vorteilhaft die energetische Sanierung auch sein mag: Bezahlt werden muss sie dennoch. Damit sich Hausbesitzer trotzdem für eine Sanierung entscheiden, möchte der Staat mithilfe verschiedener Förderprogramme einen Anreiz schaffen und die Angst vor den hohen Ausgaben mindern. Solche Förderungen können Sie als einmalige Zahlungen, aber auch als Kredite in Anspruch nehmen.

Wenn Sie mit staatlichen Fördermitteln arbeiten möchten, müssen Sie diese bei der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, beantragen. Hierbei ist es besonders wichtig, dass Sie noch nicht mit den Sanierungsarbeiten begonnen haben dürfen. Verpflichtend ist bei der KfW außerdem die Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten. Seine Arbeit wird zusätzlich gefördert, sodass Sie nur einen kleinen Teil des Honorars übernehmen müssen.

Ob die Förderung durch die KfW gewährt wird, entscheidet sich anhand des Qualitätszeichens „KfW-Effizienzhaus“. Dieses hat die KfW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelt. Der Jahresprimärenergiebedarf Ihrer Immobilie wird mit dem eines Referenzgebäudes verglichen, das nach den Richtlinien des GEG neu erbaut wurde. Erreicht Ihr Haus einen bestimmten Prozentsatz des Jahresenergiebedarfs des Referenzgebäudes, dürfen Sie Fördermittel von der KfW erhalten.

Wie hoch die staatlichen Förderungen ausfallen, variiert anhand der energetischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie. Grundsätzlich sind bei Bestandsimmobilien bis zu 120.000 Euro förderfähig. Wenn Sie erneuerbare Energien nutzen, steigen die möglichen Zuschüsse bis auf 150.000 Euro an. Einzelmaßnahmen können mit Krediten von bis zu 60.000 Euro bezuschusst werden. Eine grobe Orientierung bietet Ihnen der „Förderwegweiser Energieeffizienz“ des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Seit Januar 2021 kann neben der KfW auch das BAFA Zuschüsse für die energetische Sanierung vergeben. Das entsprechende Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BAFA bezuschusst unter anderem:

  • Wärmedämmungen
  • die Erneuerung von Fenstern und Türen
  • die Installation moderner oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • die Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • die Installation digitaler Mess-, Steuerungs- und Regelsysteme für Gas, Wasser oder Strom

Seit 2020 dürfen Sie 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten steuerlich absetzen. Dieser Betrag ist jedoch auf 40.000 Euro begrenzt und wird über einen Zeitraum von drei Jahren angerechnet. In der Praxis können Sie in den ersten beiden Jahren also nur jeweils sieben Prozent absetzen, im dritten Jahr sind es noch einmal sechs Prozent.

Was können wir für Sie tun?

Für alle Anliegen:

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.