Amtliche Eintragungen beim Teilverkauf von Immobilien: Das sollten Sie wissen

Der Immobilien-Teilverkauf wird aufgrund seiner Attraktivität und der unkomplizierten Abwicklung immer populärer. Sie erhalten ein Nießbrauchrecht, welches über dem Wohnrecht steht und Ihnen deutlich mehr Rechte einräumt. Auch wenn Sie einen Teil Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung verkaufen, nutzen Sie weiterhin die gesamte Fläche und zahlen dafür nur ein kleines monatliches Nutzungsentgelt. Die Gebühr beläuft sich auf ab 4,99 Prozent der ausbezahlten Teilverkaufssumme. Dennoch sollten Sie sich vor der Entscheidung darüber informieren, welche Veränderungen im Grundbuch vorgenommen werden und wie sich der Teilverkauf von Immobilien im Detail gestaltet. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu dieser Option und können sich darauf verlassen, dass Ihre Entscheidung von einer fairen Abwicklung und einer unkomplizierten Auszahlung untermauert wird.

Inhaltsverzeichnis

Welche Änderungen werden im Grundbuch vorgenommen?

Bisher sind Sie Alleineigentümer Ihrer Immobilie. Die Tilgung ist abgeschlossen oder befindet sich in der Endphase, sodass Sie eine lastenfreie oder annähernd lastenfreie Immobilie besitzen. Entscheiden Sie sich für den Teilverkauf, ändern sich die Eigentumsverhältnisse anteilig. Das heißt im Konkreten, dass der Teilkäufer eine Finanzierungsgrundschuld eintragen lässt. An erster Stelle wird Ihr Nießbrauchrecht vermerkt, das für die ganze Immobilie dient und das Ihnen das Recht gibt, Ihr Haus wie gewohnt zu bewohnen oder es zu vermieten. Alle Grundpfandrechte werden in Abteilung 3 des Grundbuchs vermerkt und sind amtliche Eintragungen mit Verbindlichkeit. Wenn Sie den Teilverkauf später rückgängig machen möchten, ist ein neuer notarieller Vertrag inklusive einer neuen Eintragung im Grundbuch nötig.

Mit welchen Zusatzkosten müssen Sie beim Teilverkauf rechnen?

Sie erhalten beim Immobilien-Teilverkauf das Recht, weiter in Ihrem Haus wohnen zu bleiben. Dafür zahlen Sie ein Nutzungsentgelt, das ab 4,99 Prozent der ausbezahlten Teilverkaufssumme beträgt. Das bedeutet, wenn Sie bei einem auf 200.000 Euro geschätzten Haus 50 Prozent teilverkaufen und sich somit 100.000 Euro auszahlen lassen, betragen die jährlichen Kosten für Ihr Nießbrauchrecht 4.990 Euro. Der Teilkäufer rechnet den Betrag in monatlichen Raten ab, sodass Sie die Summe nicht mit einem Mal aufwenden müssen.

Bei diesem Betrag handelt es sich um die Teilverkaufsgebühr und nicht um die Gesamtkosten, die Sie für die Nutzung der Immobilie zahlen. Als Nießbraucher sind Sie weiterhin der Vertragspartner des Strom- und Gasanbieters, der Wasser- und Abwasserwerke sowie der Müllabfuhr. Das heißt im Umkehrschluss, dass sämtliche Hausnebenkosten in voller Höhe von Ihnen entrichtet werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie Ihr Zuhause teilweise oder vollständig vermieten. Die Möglichkeit steht Ihnen bei einem Teilverkauf offen, wodurch Sie die Kosten senken und zum Beispiel den verkauften Hausteil zusätzlich vermieten können.

Amtliche Eintragungen beim Teilverkauf von Immobilien Das sollten Sie wissen
Amtliche Eintragungen beim Teilverkauf von Immobilien Das sollten Sie wissen

Wie läuft die Immobilienverrentung bei Teilverkäufen ab?

Beim Teilverkauf handelt es sich um eine einfache und sichere Variante der Immobilienverrentung. Sie brauchen nicht über einen Verkauf nachdenken und Ihre Altersvorsorge vollständig veräußern. Auch eine kostenintensive Leibrente mit dem Verlust der Eigentumsrechte ist beim Immobilien-Teilverkauf unnötig. Sie wandeln ganz einfach einen Teil Ihres Objekts in einen Geldwert um, ohne Ihr Recht auf den Rückkauf zu verwirken.

Zusätzlich haben eventuelle Erben ein Erstankaufsrecht, das Sie im notariellen Vertrag vermerken lassen können. Ein enormer Vorteil des Teilverkaufs von Immobilien beruht auf der schnellen Abwicklung. Finanzielle Engpässe gleichen Sie ohne lange Wartezeiten und ohne das Risiko einer Absage aus. Im höheren Alter ist es häufig schwer bis unmöglich, einen Kredit bei der Hausbank zu erhalten oder, wenn man dem Antrag zustimmt, faire Zinsen zu bezahlen. Beim Teilverkauf können Sie sich auf das vereinbarte Nutzungsentgelt verlassen und wissen, dass Sie alle weiteren Kosten selbst beeinflussen.

Kosten für den notariellen Vertrag

Die notarielle Vertragsaufsetzung errechnet sich nach den festgelegten Sätzen für Notargebühren. Bei einer teilweisen Objektüberschreibung inklusive der Beantragung der Grundbuchänderung, der Vertragsunterzeichnung und Beglaubigung entstehen Kosten von rund 1.000 Euro. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren und die Immobilienbewertungskosten. Wenn Sie sich für das Angebot bei Hausanker entscheiden, müssen Sie sich über diese Gebühren aber nicht den Kopf zerbrechen, denn wir übernehmen die Auslagen komplett für Sie. Sie zahlen lediglich das vereinbarte jährliche Nutzungsentgelt, das auf dem ausbezahlten Betrag basiert und mit einer kleinen Miete vergleichbar ist.

Gesamtvorteile beim Teilverkauf Ihrer Immobilie

Nach dem Teilverkauf darf der Teilkäufer keine Weiterveräußerung anstreben. Denn in diesem Fall dürfen Sie darüber entscheiden, was mit Ihrer Immobilie geschieht. Mit einem Teilverkauf sichern Sie Ihren Ruhestand ab und haben zum Beispiel das Geld, einen barrierefreien Umbau oder eine notwendige Sanierung durchführen zu lassen. Die schnelle, unkomplizierte Auszahlung kann bis zu einem Betrag von 50 Prozent des Immobilienwerts in Anspruch genommen werden. Wie viel Sie von Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung verkaufen, hängt von Ihrem finanziellen Bedarf ab. Auch eine 10- oder 20-prozentige Teilveräußerung ist möglich und deckt zum Beispiel Liquiditätsengpässe, wenn Sie eine längere Reise unternehmen oder eine Teilmodernisierung planen möchten.

Grundsätzlich ist der Immobilien-Teilverkauf die günstigste und einfachste Variante, um Ihre Altersvorsorge in Form Ihres Eigenheims teilweise in flüssiges Kapital umzuwandeln. Sie haben die freie Entscheidung und behalten die volle Kontrolle, da Sie Ihr gesamtes Eigenheim weiter nutzen oder es vermieten können und nur ein kleines Nutzungsentgelt entrichten müssen.

Quelle: zugehöriger Text

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